Alle Eltern, die die Halle betreten wollen, müssen einen aktuellen Test nachweisen!
Egal ob geimpft oder genesen.
Vielen Dank für das Verstädndnis.
Auszug:
…der Berliner Senat hat die 10. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverord-
nung beschlossen (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/), die ab
Montag, den 15.11.2021, gilt.
Hauptsächlich wurde die sogenannte 2G-Regelung eingeführt.
Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen
a) nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
b) nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage
und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis). Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:
c) Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können
(POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und,
d) nachweisen können, dass mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend)